Als Erstkäufer erhalten Sie eine 5-Jahres Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Produkte der Martin Staud GmbH entsprechend den bei Lieferung geltenden Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V.
Die Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für Neuware, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des bei Abschluss des Kaufvertrages anwendbaren Rechtes. Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen. Für Zubehör, wie z. B. Elektrische Antriebe, Beleuchtungen usw. gilt nur die gesetzliche Gewährleistung. Bezugsmaterialien sind von der Garantie grundsätzlich ausgenommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, werden von dieser Garantie nicht berührt.
Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum.
Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Garantiebedingungen. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen ist nur durch die präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.
Hängeelemente, Wandmontagen und vorgeschriebene Kippsicherungen sind ausschließlich mit beiliegender Beschlagtechnik und nur in Wandaufbauten mit ausreichender Belastbarkeit, z. B. im Festmauerwerk zulässig.
Für alle elektronischen Bauteile gelten die relevanten Einbauvorschriften, Sicherheitshinweise und Bedienungs-anweisungen der Gerätehersteller sowie die beiliegenden Aufbauanweisungen.
Die Garantie beinhaltet keine 5 Jahre Neuzustand.
Bei Schäden jeglicher Art, verursacht durch Selbstabholung, Eigenmontage, Bedienungsfehler und Veränderungen von Montagezustand oder Verbrauchsmaterialien, wird keine Haftung übernommen.
Durch Fremdprodukte verursachte Schäden, wie z. B. durch Dampfreiniger, nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel, Abfärbungen z. B. durch nicht farbechte Textilien und Materialien und weitere durch angeklebte zucker-, säure-, weichmacher-, bleich- oder lösemittelhaltige Substanzen sind von der Gewähr- und Garantieleistung ausgenommen.
Ausstellungsprodukte sind von der Garantieleistung ebenfalls ausgenommen, da sie durch Ingebrauchnahme und Vorführeffekte nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und die Empfehlung, Gebrauchsspuren vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren.
Nachbestellungen und Änderungen werden branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau entstehen, sind von der Garantieleistung ausgenommen.
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang. Die Behebung des Sachmangels erfolgt in der Regel über den Handelspartner und wird nur gegen Vorlage des Kaufvertrages geleistet.